Es ist wichtig, Beschlüsse formal sauber zu fassen, um einer Anfechtung durch den AG zu entgehen.
Die typischen Beschlussvorlagen zum Sachverständigen-Vertrag erhaltet Ihr von uns, sobald Ihr das Mandatsformular ausgefüllt habt. Beim Fassen der Beschlüsse solltet Ihr bitte unbedingt die folgenden Tipps beachten:
- Ordnungsgemäße und rechtzeitige Ladung aller BR-Mitglieder
- Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung – in der alle Tagesordnungspunkte korrekt benannt worden sind.
Tipp: Trotz fehlender Formvorschriften hat sich in der Praxis auch hier die Schriftform bewährt (Mail genügt in kurzfristigen Fällen)
Die exakt ausformulierte Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Bestellung als Berater sollte als Tagesordnungspunkt bezeichnet sein.
- Bestehende Möglichkeit der Vorbereitung auf die Sitzung für jedes BR-Mitglied. Also: mit der Tagesordnung auch alle hierzu erforderlichen Unterlagen an die BR-Kollegen übersenden (Mail genügt).
- Ladung von entsprechenden Ersatzmitgliedern für verhinderte BR-Mitglieder. Beachte: Auch Ersatzmitglieder müssen die Möglichkeit der Vorbereitung haben – also: Tagesordnung mit der Einladung auch an sie senden. Ersatzmitglieder sollen immer nur dann teilnehmen, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist und sie aus diesem Grunde geladen wurden. Achtung: Verhinderung liegt nicht vor, wenn jemand z.B. im Gebäude ist, aber mit „wichtigen“ Aufgaben betraut ist (selbst, wenn der AG das will oder bestätigt). Es darf dann kein Ersatzmitglied geladen werden!
- Beachtung sonstiger Teilnahmerechte – JAV und Schwerbehindertenvertretung.
- Ladung von AG und/oder Vertreter der Gewerkschaft bei aktuellem Anlass.
- Spontane Änderung/Erweiterung der Tagesordnung: nur zulässig, wenn alle vollzählig versammelten BR-Mitglieder zugestimmt haben (häufig missachtet, wenn unter dem TO-Punkt „Verschiedenes“ plötzlich Beschlüsse gefasst werden)
- Diskussion im Gremium zu beschlussrelevanten Tagesordnungspunkten.
- Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und an der Beschlussfassung teilnimmt. Beachte: Festzustellen sind hier die erforderliche Stimmenmehrheit im Gremium sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums. Es dürfen nur abstimmungsbefugte Personen an der Beschlussfassung teilnehmen.
- Auszählung der Stimmen und Verkündung des Ergebnisses – Enthaltungen sind Nein-Stimmen.
- Feststellen der fehlerfreien Beschlussfassung – bei Entdecken eines Fehlers noch mal fehlerfrei beschließen!
- Aufnahme des korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Beschlussformulars in die Sitzungsniederschrift (Protokoll). Sie ist vom BR-Vorsitzenden oder vom Schriftführer eigenhändig zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist auch in Ausschüssen mit eigenständiger Erledigungskompetenz zu erstellen.
- Eigenhändiges Unterschreiben einer Anwesenheitsliste durch jeden Teilnehmer der BR-Sitzung.
Achtung:
Die Beschlussformulierung ist extrem wichtig und darf keine Fehler enthalten. Weitere Beispiele für Beschlussformulierungen findet Ihr im Forum zum Download. Auf Wunsch formulieren wir für Euch zusätzliche Beschlüsse vorab und übermitteln Euch den Text per Mail. Damit nichts anbrennt