Auf den folgenden Seiten stellen wir entsprechende Hinweise zu Verträgen und Beschlüssen bereit. Unabhängig von solchen Einzelprojekten stellen wir auf Wunsch einen Rechtsberatungsvertrag für eine ständige Beratung im Hintergrund bereit. Auf diese Weise habt Ihr einen dauerhaften Ansprechpartner, der stets da ist, wenn rechtliche Fragen auftauchen.
Für Betriebsräte
Bezieht uns bitte so früh wie möglich in Eure Projekte ein. Nur dann können wir Euch wirklich effizient helfen. Und nur dann auch auch gewährleistet, dass Eure Beschlüsse sauber mit dem Sachverständigen-Vertrag verzahnt werden.
Deshalb versorgen wir Euch hier gleich auch mit den richtigen Beschlussvorlagen. Damit später nichts schiefgehen kann (manche Arbeitgeber fechten zuerst sämtliche Beschlüsse an).
Für einzelne Arbeitnehmer
Als einzelner Arbeitnehmer genügt eigentlich schon die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs per Telefon oder persönlich, um einen mündlichen Vertrag abzuschließen.
Dennoch arbeiten wir auch hier sauber und akribisch und legen Euch Vollmacht, Haftungserklärung und Beratervertrag vor. Ruft uns an und wir besprechen alles weitere persönlich mit Euch.
Das Ganze ist für Euch zunächst rechtlich unverbindlich, denn ohne BR-Beschluss und Unterschrift des Vorsitzenden bzw. ohne die Unterschrift des Einzelmandanten läuft auch bei uns nichts. Wem das zu modern ist, der kann den Beratungsvertrag selbstverständlich auch auf herkömmliche Weise abschließen: Ruft uns an und wir besprechen alles weitere persönlich mit Euch.
Wir kennen aus langjähriger Erfahrung die Schwachstellen im BR-Wissen. Darauf zielt unser Informationsangebot für die tägliche Betriebsratsarbeit. Bitte wählt aus, was Euch am meisten interessiert.