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Anspruch auf Sachverständige

Der leichte Weg zur Telekanzlei

Jeder Betriebsrat und jeder Arbeitnehmer steht vor drei wichtigen Fragen, wenn er professionellen Rat benötigt:

  • Wann brauche ich überhaupt einen sachverständigen Berater bzw. Prozessvertreter?
  • Wer bezahlt den Berater bzw. Prozessvertreter?
  • Was muss ich tun, damit es losgehen kann?

Für Betriebsräte

Arbeitgeber bedienen sich regelmäßig fremder Hilfe, um ihre Entscheidungen bei Projekten vorzubereiten. Dabei ist häufig das Beste gerade gut genug.
Bei allen Betriebsänderungen, aber auch bei allen anderen Angelegenheiten des BetrVG, besteht ein Anspruch des Betriebsrates auf Beratung durch spezielle Sachverständige. Denn auch Betriebsräte können nicht alles wissen und nicht alle Probleme alleine lösen. Sie sollen es auch gar nicht, denn sie sind keine Juristen.
Unser Tipp: kommt so früh wie möglich auf uns zu, wenn Ihr Fragen dazu habt. Wir helfen Euch gerne bereits im Vorfeld, damit beim Aufgleisen der Beratung gegenüber dem Arbeitgeber keine Fehler gemacht werden. Die Telekanzlei hat außerdem zu diesem wichtigen Thema das Standardwerk „Betriebsrat und Sachverständige“ veröffentlicht.

Für einzelne Arbeitnehmer

Einzelnen Arbeitnehmern, die z.B. eine Kündigung erhalten haben, empfehlen wir dringend, sich rechtlich beraten zu lassen.
Wer rechtsschutzversichert ist, sollte zunächst dort anfragen, ob sie Deckung zusagt.
Aber auch, wenn keine Versicherung besteht oder keine Deckungszusage erfolgt, empfiehlt sich die anwaltliche Beratung.
Wir erleben es immer wieder, dass sich Kollegen von Arbeitgebern einschüchtern lassen und am Ende auf Abfindungen oder sogar die Fortführung ihres Arbeitsverhältnisses verzichteten, obwohl sie klare und erfolgversprechende Ansprüche gehabt hätten.

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