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Beratung

Was wir für Euch tun können

Wenn Ihr Beratung braucht, kommt bitte so früh wie möglich auf uns zu. Bei anspruchsvollen Projekten und Betriebsvereinbarungen genügt es nicht, dass am Ende mal jemand „drüberguckt“. Wer ein Haus bauen will, zieht es nicht zuerst hoch und ruft dann einen Statiker. Umgekehrt macht es mehr Sinn.

Damit alles klappt, findet Ihr hier in diesem Bereich alle wichtigen Infos. Bei uns erhaltet Ihr von Anfang an Hilfestellung, und zwar bereits bei der richtigen Beschlussformulierung, denn der Beschluss und der Beratervertrag müssen sauber aufeinander abgestimmt werden.

Ganzheitliche Beratung zu allen Themen

Wir haben uns auf die Beratung der Arbeitnehmerseite spezialisiert.

  • Einerseits kollektiv:
    Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse, AN-Vertretungen in Aufsichtsräten.
  • Andererseits individuell:
    Einzelne Arbeitnehmer oder AN-Gruppen.

Dabei sind wir ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Einflüsse von anderen Seiten, seien es Arbeitgeber oder Gewerkschaften, gibt es bei uns nicht.

Wir helfen Euch bei allen rechtlichen Fragestellungen des Arbeitslebens. Das fängt bei der kleinen „sag-dochmal-schnell“-Frage an und geht über die Prüfung von Aufhebungsverträgen, die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zum Großprojekt bei Umstrukturierungen.

Mandant werden

Voraussetzung für die Beratung ist stets das Mandat. Was das ist und wie einfach es sich begründen lässt erfahrt ihr hier.

Für Betriebsräte

Wir haben uns im kollektiven Arbeitsrecht auf die Analyse, Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen spezialisiert.

Für Arbeitnehmer

Bei indivualrechtlichen Problemen betreuen wir die Kollegen in sämtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.

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